Erste Priorität
Hauseingang, Zuwegung zum Gehweg und der öffentliche Gehweg entlang des Grundstücks. Hier greift die Räumpflicht unmittelbar.
Beim Winterdienst geht es nicht um Sauberkeit, sondern um Haftung. Entscheidend ist nicht, wie gut geräumt wurde, sondern ob zur vorgeschriebenen Zeit geräumt war und ob sich das im Zweifel nachweisen lässt.
Die Räum- und Streupflicht für Gehwege liegt in Potsdam bei den Anliegern, also in der Regel beim Grundstückseigentümer. Sie lässt sich an Mieter oder an einen Dienstleister übertragen, aber nur ausdrücklich und schriftlich. Eine allgemeine Hausordnung oder eine mündliche Absprache genügt dafür nicht.
Die Pflicht gilt werktags in der Regel ab dem frühen Morgen bis in den Abend, sonntags mit späterem Beginn. Maßgeblich ist die geltende Fassung der städtischen Satzung, die wir bei Vertragsschluss zugrunde legen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Übertragung und Erledigung: Auch wenn ein Dienstleister beauftragt ist, bleibt eine Kontrollpflicht beim Eigentümer. Unsere Dokumentation dient genau dazu, diese Kontrolle erfüllbar zu machen.
Bei starkem Schneefall lassen sich nicht alle Flächen gleichzeitig bedienen. Die Reihenfolge wird deshalb vorher festgelegt und nicht im Einsatz entschieden.
Hauseingang, Zuwegung zum Gehweg und der öffentliche Gehweg entlang des Grundstücks. Hier greift die Räumpflicht unmittelbar.
Zufahrt, Stellplätze und der Weg zum Müllstandplatz. Wichtig für den Betrieb, aber mit etwas Spielraum beim Zeitpunkt.
Nebenwege, Fahrradstellplätze und selten genutzte Zugänge. Werden bedient, sobald die vorderen Flächen gesichert sind.
Außentreppen, Rampen und Tiefgaragenzufahrten. Erhöhtes Risiko, eigene Streumittelwahl, meist häufigere Kontrolle.
Hier zählt jede Zeile, weil eine nicht genannte Fläche im Schadensfall auch nicht beauftragt war. Das Verzeichnis ist zugleich die Anlage zur Pflichtenübertragung.
Bearbeitung innerhalb des satzungsmäßigen Zeitfensters
Sie müssen nichts davon vollständig beauftragen. Wir streichen, ergänzen und takten einzelne Positionen unterschiedlich, bis das Verzeichnis zu Ihrem Objekt und Ihrem Budget passt. Das Ergebnis wird Vertragsbestandteil und ist damit auch die Grundlage, an der Sie uns messen.
Auftausalz ist auf Gehwegen vielerorts eingeschränkt. Die zulässige Wahl hängt von der Fläche und der örtlichen Regelung ab.
| Fläche | Mittel | Grund |
|---|---|---|
| Gehweg am Grundstück | abstumpfend, meist Splitt | Salz dort regelmäßig eingeschränkt |
| Außentreppe | Splitt, bei Eisbildung ergänzend | Rutschgefahr, hohe Sturzfolgen |
| Tiefgaragenzufahrt | abstumpfend statt Salz | Chlorid schädigt bewehrten Beton |
| Stellplatzfläche | nach Objektvorgabe | abhängig von Belag und Entwässerung |
| Fläche an Grünanlage | kein Salz | Schädigung von Bewuchs und Boden |
Ohne schriftliche Übertragung bleibt die Pflicht beim Eigentümer, unabhängig davon, wer tatsächlich räumt.
Fehlt die Festlegung, ab welcher Schneehöhe oder Wetterlage gefahren wird, ist im Schadensfall strittig, ob ein Einsatz geschuldet war.
Ohne Nachweis von Datum, Uhrzeit und Fläche lässt sich eine erfüllte Pflicht im Streitfall praktisch nicht belegen.
Geräumter Schnee muss irgendwohin. Wird er auf Stellplätze oder in Grünflächen geschoben, entsteht der nächste Konflikt.
Die Einsatzdokumentation ist der eigentliche Wert des Vertrags: Sie hält Datum, Uhrzeit, bearbeitete Fläche und eingesetztes Mittel fest und ist im Streitfall das einzige Mittel, mit dem sich eine erfüllte Räumpflicht nachweisen lässt.
Die Saison läuft üblicherweise von Anfang November bis Ende März. Die Pauschale bringt Planungssicherheit, die Einzelabrechnung bildet milde Winter genauer ab.
| Fläche | Abrechnungsform | Richtwert |
|---|---|---|
| Gehweg bis 25 lfd. Meter | Saisonpauschale | ab 480 bis 720 Euro |
| Gehweg und Zuwegung bis 80 m² | Saisonpauschale | ab 890 bis 1.250 Euro |
| Hoffläche und Stellplätze bis 400 m² | Saisonpauschale | ab 1.900 bis 2.800 Euro |
| Einzeleinsatz Gehweg | je Einsatz | ab 45 bis 75 Euro |
| Einsatz an Sonn- und Feiertagen | Zuschlag je Einsatz | ab 30 Prozent |
| Splittaufnahme im Frühjahr | einmalig | ab 180 Euro |
Alle Angaben sind Richtwerte netto zuzüglich Umsatzsteuer, ermittelt aus abgeschlossenen Potsdamer Objekten vergleichbarer Größe. Ein verbindlicher Preis entsteht erst nach der Begehung, weil Zuschnitt, Zugang und Zustand der Fläche den Aufwand stärker bestimmen als die Quadratmeterzahl.
Kommt es zu einem Sturz, wird nicht gefragt, ob gearbeitet wurde, sondern ob sich die Erfüllung der Pflicht belegen lässt. Wir halten deshalb je Einsatz Datum, Uhrzeit, bearbeitete Fläche, eingesetztes Mittel und die Wetterlage fest und stellen Ihnen diese Übersicht monatlich zur Verfügung.
Die Räum- und Streupflicht liegt bei den Anliegern und lässt sich übertragen, aber ausschließlich ausdrücklich und schriftlich. Eine Hausordnung oder eine mündliche Absprache genügt dafür nicht. Wir legen den Umfang deshalb als Anlage zum Vertrag fest, mit Lageplan und Prioritätenreihenfolge.
Auch nach der Übertragung bleibt eine Kontrollpflicht beim Eigentümer bestehen. Genau dafür ist unsere Dokumentation gedacht: Sie macht diese Kontrolle mit vertretbarem Aufwand erfüllbar, statt sie zur Formalie zu erklären.
Eine dauerhaft schnee- und eisfreie Fläche ist bei anhaltendem Niederschlag nicht herstellbar und wird auch nicht geschuldet. Nicht enthalten sind zudem Dachlawinen- und Eiszapfenbeseitigung, Arbeiten in der Höhe, das Abtauen von Regenrinnen sowie die Räumung nicht vereinbarter Flächen. Die Verkehrssicherungspflicht übernehmen wir nur im schriftlich übertragenen Umfang.
Nach dem vereinbarten Auslösekriterium, üblicherweise ab einsetzendem Schneefall oder Glättebildung, mit Kontrollfahrten in den frühen Morgenstunden.
Ja. Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel werden je Einsatz dokumentiert und stehen Ihnen zur Verfügung.
Beides ist möglich. Eine Saisonpauschale schafft Planungssicherheit, die Einzelabrechnung bildet milde Winter genauer ab.
Winterdienst und Außenpflege betreffen dieselben Flächen und werden im Jahresrahmen abgestimmt.