Oberkanten und Zargenfalze
Türoberkanten, Zargenfälze und Schrankoberseiten – unsichtbar beim Rundgang, sofort auffällig beim Einzug.
Bei der Bauendreinigung ist Feinstaub der eigentliche Gegner. Er sitzt auf Oberkanten, in Heizkörperrippen, in Rollladenkästen und in Lüftungsgittern – und fällt erst auf, wenn die Räume bezogen sind.
Übergabefertig heißt: sämtliche Oberflächen frei von Bau- und Feinstaub, Fenster einschließlich Rahmen und Falz gereinigt, Sanitärobjekte entkalkt und frei von Zementschleier, Böden nach Belagsvorgabe erstgereinigt, Beschläge und Griffe ohne Klebereste.
Der Unterschied zur normalen Reinigung liegt in den Stellen, die sonst niemand bearbeitet: Türoberkanten, Zargenfalze, Steckdosenränder, Fensterfalze und Heizkörperzwischenräume. Genau dort sammelt sich der Staub, der später im bezogenen Objekt auffällt.
Diese Stellen unterscheiden eine echte Bauendreinigung von einer intensiven Unterhaltsreinigung.
Türoberkanten, Zargenfälze und Schrankoberseiten – unsichtbar beim Rundgang, sofort auffällig beim Einzug.
Bauschutt und Mörtelreste sitzen im Falz und verstopfen die Entwässerungsöffnungen.
Zementschleier und Mörtelspritzer müssen materialschonend entfernt werden, bevor sie aushärten.
Zwischenräume und Gitter binden Feinstaub, der nach Inbetriebnahme wieder verteilt wird.
Steckdosenränder, Schalterrahmen, Griffe und Bänder mit Kleberesten und Lackspritzern.
Decken, Oberkanten und Einbauten zuerst, Boden zuletzt.
Feucht arbeiten statt kehren, damit nichts erneut aufgewirbelt wird.
Fenster mit Falz, Keramik entkalkt und schleierfrei.
Nach Herstellervorgabe, bei Bedarf mit Ersteinpflege.
Die Ersteinpflege ist bei manchen Belägen Teil der Gewährleistung des Herstellers – wird sie ausgelassen oder falsch ausgeführt, kann das Ansprüche berühren.
Nicht enthalten sind das Entfernen ausgehärteter Farb-, Silikon- und Kleberreste auf empfindlichen Oberflächen, die Beseitigung von Kratzern im Glas, Nacharbeiten an Bauleistungen sowie eine zweite vollständige Reinigung nach zusätzlichen Gewerken – diese wird als Nachreinigung gesondert beauftragt.
Idealerweise ein bis drei Tage vorher. Früher birgt das Risiko erneuter Verschmutzung, später fehlt die Zeit für Restpunkte aus der Begehung.
Dann entsteht Nachreinigungsbedarf. Deshalb bestätigen wir den Termin erst, wenn die Bauleitung den Abschluss der staubenden Gewerke meldet.
Nur wenn sie beauftragt ist. Sie richtet sich nach der Herstellervorgabe des Belags und wird als eigene Position ausgewiesen.
Fenster- und Bodenpositionen werden hier meist gemeinsam beauftragt.