Lebensmittelkontaktflächen
Arbeitsplatten, Schneidbereiche, Spülbecken: nur lebensmittelechte Mittel, Nachspülen mit Trinkwasser zwingend.
In der Gewerbeküche ist Reinigung Teil des Hygienekonzepts, nicht der Optik. Was gereinigt wird, wann und womit, ergibt sich aus Ihrem Reinigungs- und Desinfektionsplan – wir führen ihn aus, wir ersetzen ihn nicht.
Gewerbeküchen unterliegen einem dokumentierten Reinigungs- und Desinfektionsplan. Er legt fest, welche Fläche in welchem Intervall mit welchem Mittel behandelt wird – einschließlich der Frage, wo nach der Einwirkzeit mit Trinkwasser nachgespült werden muss.
Unsere Leistung setzt darauf auf. Wir übernehmen die Flächen, die Sie uns zuweisen, arbeiten mit den freigegebenen Mitteln und dokumentieren die Ausführung in der von Ihnen geführten Form.
Die Trennung entscheidet über Mittelwahl und darüber, ob nachgespült werden muss.
Arbeitsplatten, Schneidbereiche, Spülbecken: nur lebensmittelechte Mittel, Nachspülen mit Trinkwasser zwingend.
Fronten, Griffe, Sockel und Seitenwände – stark fettbelastet und meist aus Edelstahl.
Rutschhemmung hat Vorrang. Bodenabläufe und Siebe sind zugleich die häufigste Geruchsquelle.
Fliesenspiegel und Deckenflächen über Kochbereichen mit Aerosolniederschlag.
Eigene Intervalle, abgestimmt auf Warenwirtschaft und Abtauzyklen.
Diese vier Punkte tauchen in Begehungen und Eigenkontrollen regelmäßig auf.
Rückstände im Ablaufsieb sind die häufigste Geruchs- und Beanstandungsquelle in Gewerbeküchen.
Schwer zugänglich, deshalb selten bearbeitet – und deshalb bei jeder gründlichen Kontrolle ein Thema.
Sammeln Fett und Feuchtigkeit, verfärben sich und lassen sich nur mit Zeitaufwand wiederherstellen.
Bleibt Desinfektionsmittel auf Kontaktflächen zurück, ist das ein direkter Verstoß gegen die Hygienevorgabe.
Die Nachspülpflicht ist der Punkt, an dem eine sonst korrekt ausgeführte Reinigung hygienisch dennoch beanstandet wird – sie gehört ausdrücklich in die Arbeitsanweisung.
Reinigung von Dunstabzugskanälen und Lüftungsanlagen, Wartung und Öffnung technischer Geräte, Entleerung und Wartung von Fettabscheidern, Entsorgung von Altfett sowie Schädlingsbekämpfung sind Fachleistungen mit eigenen Nachweispflichten.
Ihr Hygienekonzept. Wir verwenden ausschließlich die dort freigegebenen Produkte in der vorgegebenen Konzentration und weichen davon nicht ab.
Nach Küchenschluss oder vor Produktionsbeginn. Eine Reinigung während des laufenden Betriebs ist auf Bodenbereiche und punktuelle Aufgaben beschränkt.
Die Filter im Rahmen der vereinbarten Flächen ja, die Kanäle dahinter nicht – dafür ist ein zertifizierter Fachbetrieb mit eigenem Nachweis zuständig.
Gastraum-, Boden- und Desinfektionspositionen ergänzen den Küchenplan.