Unerwarteter Anlauf
Eine Anlage, die während der Arbeit anläuft, ist die gefährlichste denkbare Situation. Deshalb gilt der dokumentierte Stillstand als Voraussetzung, nicht als Empfehlung.
Die Maschine selbst reinigt die Instandhaltung – wir übernehmen alles darum herum. Diese Trennlinie ist keine Formalie: Sie entscheidet über Haftung, Gewährleistung und die Sicherheit der eingesetzten Personen.
Zum Umfeld gehören Bodenflächen unter und neben der Maschine, Schutzeinhausungen von außen, Bedienpodeste, Verkehrswege, Ablageflächen und Auffangwannen im zugänglichen Bereich.
Nicht zum Umfeld gehören Innenräume der Maschine, Werkzeugaufnahmen, Steuerungsschränke, Kühlmittelkreisläufe und alles, was zum Öffnen der Anlage führt. Diese Trennung wird vor Beginn schriftlich festgehalten.
Drei Gründe, weshalb wir ohne dokumentierte Freigabe nicht arbeiten.
Eine Anlage, die während der Arbeit anläuft, ist die gefährlichste denkbare Situation. Deshalb gilt der dokumentierte Stillstand als Voraussetzung, nicht als Empfehlung.
Druckluft, hydraulische Restdrücke und nachlaufende Antriebe sind auch bei abgeschalteter Maschine vorhanden.
Nassverfahren im Anlagenumfeld erfordern Abstimmung, sonst entstehen Schäden an Sensorik und Steuerung.
Stillstand und Zutritt werden schriftlich bestätigt.
Späne und lose Rückstände trocken entfernen.
Bindemittel einsetzen und sachgerecht sammeln.
Bereich räumen, Zustand melden, Freigabe beenden.
Die Umfeldgrenze ist der Begriff, der im Streitfall zählt: Ohne ihre eindeutige Definition lassen sich Schäden an einer Anlage weder zuordnen noch ausschließen.
Das Öffnen von Verkleidungen, Reinigung im Maschineninneren, Arbeiten an Steuerungs- und Schaltschränken, Wechsel oder Entsorgung von Kühlschmierstoffen, Filtertausch und jede Tätigkeit, die als Wartung gilt, sind keine Reinigungsleistungen.
Nein. Im unmittelbaren Umfeld setzen wir dokumentierten Stillstand voraus. Verkehrswege in sicherem Abstand lassen sich davon unabhängig bearbeiten.
Der Betrieb, über den vorgesehenen Entsorgungsweg. Wir sammeln und kennzeichnen, übernehmen aber keine Entsorgung von Gefahrstoffen.
Abhängig vom Spananfall – in der Zerspanung oft wöchentlich, in der Montage deutlich seltener. Sinnvoll ist die Kopplung an geplante Wartungsfenster.
Industrie- und Hallenpositionen werden meist im selben Rahmenvertrag geführt.