Die Arbeitsplatzreinigung ist die heikelste Position im Bürovertrag, weil sie direkt am persönlichen Bereich der Beschäftigten ansetzt. Sie funktioniert nur mit einer eindeutigen Regel darüber, was angefasst wird und was nicht.
Gemeint ist der unmittelbare Wirkbereich einer Person: freie Tischfläche, Tischkanten, Bildschirmfuß und -rahmen, Rollcontaineroberseite, Stuhllehne sowie der Papierkorb. Diese Punkte werden bei uns einzeln benannt, nicht als „Arbeitsplatz“ zusammengefasst.
Tastatur, Maus, Telefonhörer und Headset gehören nur dann dazu, wenn das ausdrücklich beauftragt ist. Sie erfordern trockene oder nur leicht angefeuchtete Verfahren und eine Absprache zur Haftung bei empfindlicher Technik.
Diese Trennung verhindert die häufigste Enttäuschung: erwartete Leistungen, die nie beauftragt waren.
Orientierungswerte für Büros mit fester Belegung; bei Wechselarbeitsplätzen verschiebt sich alles eine Stufe nach oben.
| Punkt | Berührung pro Tag | Empfohlener Turnus |
|---|---|---|
| Türklinke Büro | sehr hoch | arbeitstäglich |
| Freie Schreibtischfläche | hoch | 2–3× wöchentlich |
| Stuhllehne und Armlehne | hoch | wöchentlich |
| Bildschirmrahmen | mittel | wöchentlich |
| Rollcontainer-Oberseite | mittel | wöchentlich |
| Kabelkanal und Untertischbereich | gering | monatlich |
Technikfreigabe und Haftungsabgrenzung gehören zusammen: Ohne beides wird die Reinigung von Eingabegeräten regelmäßig zum Streitpunkt bei Defekten, die ohnehin bevorstanden.
Sobald ein Tisch täglich von wechselnden Personen genutzt wird, steigt die Erwartung an einen sichtbar neutralen Zustand am Morgen. Gleichzeitig fehlt die Selbstkontrolle, die bei festen Plätzen automatisch entsteht.
Praktisch bedeutet das: tägliche Bearbeitung der freien Fläche, klar sichtbarer Abschluss und eine Regel für zurückgelassene Gegenstände – üblicherweise eine Fundablage statt Entsorgung.
Wir öffnen keine Schubladen und Schränke, bewegen keine Aktenstapel, entsorgen keine Papiere ohne ausdrückliche Kennzeichnung und trennen keine Kabelverbindungen. Bildschirmoberflächen und Eingabegeräte werden nur nach schriftlicher Freigabe bearbeitet.
Nicht zwingend, aber sie erhöht das Ergebnis spürbar. Ohne sie beschränken wir uns auf die tatsächlich freien Flächen – das ist sauber geregelt, aber sichtbar weniger gründlich.
Nur auf Beauftragung und mit geeigneten Mitteln. Wir arbeiten dabei überwiegend trocken oder mit Tüchern ohne freie Flüssigkeit, um Schäden an Elektronik zu vermeiden.
Sie kommen an eine vereinbarte Fundablage. Entsorgt wird nur, was eindeutig als Abfall erkennbar oder von Ihnen gekennzeichnet ist.
Arbeitsplatzreinigung wird fast immer als Teil eines größeren Büroauftrags geführt.