Entwässerungsrinnen
Verstopfte Rinnen führen bei Starkregen zu stehendem Wasser vor dem Eingang. Die Kontrolle gehört in den Herbstrhythmus, nicht in eine Sonderbeauftragung.
Die Außenfläche wird vor dem Gebäude gesehen, aber meistens nach dem Gebäude beauftragt. Dabei entscheidet sie darüber, wie ein Objekt wirkt, bevor jemand die Tür geöffnet hat, und sie ist die einzige Fläche, die sich mit jedem Wetterwechsel verändert.
Innenflächen verschmutzen weitgehend konstant, Außenflächen nicht. Im Oktober fällt an drei Wochenenden mehr Laub an als im gesamten Sommer, und im Januar verschiebt sich der Aufwand vollständig auf Streugut und Nässe.
Ein starrer Turnus führt deshalb dazu, dass im Sommer Leistung bezahlt wird, die niemand braucht, und im Herbst die Fläche trotz Vertrag unbefriedigend aussieht. Wir arbeiten stattdessen mit einem Jahresrahmen, dessen Schwerpunkte nach Saison verschoben werden.
Praktisch heißt das: gleiche Jahreskosten, aber im Frühjahr und Herbst deutlich mehr Einsätze als im Hochsommer.
Diese Verteilung ist der Grund, warum wir Außenanlagen im Jahresrahmen und nicht im Monatsturnus kalkulieren.
| Zeitraum | Schwerpunkt | Einsatzdichte |
|---|---|---|
| März bis Mai | Streugutreste, Grünbelag, Wintermüll | hoch |
| Juni bis August | Unkraut in Fugen, Sichtflächen | niedrig |
| September bis November | Laub, verstopfte Rinnen, Rutschgefahr | sehr hoch |
| Dezember bis Februar | Winterdienst, Zugangswege | abhängig vom Wetter |
Verstopfte Rinnen führen bei Starkregen zu stehendem Wasser vor dem Eingang. Die Kontrolle gehört in den Herbstrhythmus, nicht in eine Sonderbeauftragung.
Sie füllen sich unbemerkt mit Laub und Müll und sind der häufigste Weg, auf dem Feuchtigkeit in Kellerräume gelangt.
Unkraut in Pflasterfugen wirkt harmlos, sprengt aber über Jahre die Fugenfüllung und lockert den Belag.
Die Fläche, die niemand sieht und in der sich über Monate ansammelt, was neben die Tonne geweht wurde.
Die Reihenfolge entscheidet, wie ein Objekt wahrgenommen wird, wenn das Budget begrenzt ist.
Die wenigen Quadratmeter vor der Haustür. Sie trägt den gesamten Eindruck und verdient den kürzesten Abstand, auch bei knappem Rahmen.
Zuwegungen, Hof und Stellplätze. Hier zählt Verkehrssicherheit stärker als Optik, insbesondere bei Laub und Nässe.
Bereiche hinter Gebäuden, an Zäunen und Böschungen. Ein deutlich größerer Abstand ist vertretbar, sofern er vereinbart ist.
Die Verkehrssicherungspflicht ist der Punkt, an dem Außenflächen rechtlich relevant werden: Sie liegt beim Eigentümer und kann vertraglich übertragen werden, aber nur ausdrücklich und schriftlich, nicht stillschweigend durch eine allgemeine Reinigungsvereinbarung.
Baum- und Heckenschnitt, Rasenpflege, Bepflanzung, das Freispülen verstopfter Kanäle, Reparaturen an Belag und Zaun sowie die Entsorgung von Sperrmüll aus dem Außenbereich sind eigene Leistungen. Die Verkehrssicherungspflicht übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich übertragen wurde.
Ja, und das ist der Regelfall. Beide Leistungen betreffen dieselben Flächen und lassen sich in einem Jahresrahmen zusammenfassen.
Das regeln wir vorab. Entweder wird es in vorhandene Grünbehälter gegeben oder gesondert entsorgt, was als eigene Position ausgewiesen wird.
Der Jahresrahmen bleibt gleich, die Einsätze verteilen sich saisonal. Auf Wunsch weisen wir die Einsatzdichte je Monat separat aus.
Außenreinigung, Grünpflege und Winterdienst betreffen dieselben Flächen und werden gemeinsam geplant.