Verkehrs- und Fluchtwege
Dauerhaft freizuhaltende Flächen mit hoher Priorität und meist täglicher Bearbeitung.
Im Industrieumfeld ist die Freigabe wichtiger als das Verfahren. Ohne klare Regelung, welcher Bereich wann und in welchem Zustand betreten werden darf, ist jede Reinigungsplanung nur eine Absichtserklärung.
Produktionsbereiche haben eigene Regeln: Schutzausrüstung, Verkehrswege für Flurförderzeuge, abgesperrte Zonen, Anlagen unter Spannung oder Druck. Reinigungspersonal bewegt sich darin nur nach Unterweisung und mit erteilter Freigabe.
Wir stimmen deshalb vor Beginn ab, welche Bereiche zu welchen Zeiten zugänglich sind, wer die Freigabe erteilt und wie sie dokumentiert wird. Erst danach entsteht der eigentliche Reinigungsplan.
Die Zugänglichkeit bestimmt hier die Planung stärker als die Verschmutzung.
Dauerhaft freizuhaltende Flächen mit hoher Priorität und meist täglicher Bearbeitung.
Zugang nur bei Stillstand oder nach Freigabe, häufig in Schichtpausen oder am Wochenende.
Eigene Zutrittsregelung, seltener Turnus, immer in Abstimmung mit der Instandhaltung.
Hohe Frequenz, normale Verfahren, oft der größte Anteil an täglicher Arbeitszeit.
Witterungsabhängig, mit Übergang zur Außenanlagenpflege.
Sicherheitsunterweisung durch den Betrieb, dokumentiert und personenbezogen.
Schriftliche Freigabe für den konkreten Bereich und das Zeitfenster.
Kennzeichnung der Arbeitsfläche, Absperrung bei Nassarbeiten.
Bereich geräumt und Freigabe zurückgemeldet, bevor die Produktion anläuft.
Die Rückmeldung an die Produktion schließt den Kreis: Erst wenn der Bereich als geräumt gemeldet ist, kann die Anlage ohne Risiko wieder anlaufen.
Reinigung im Inneren von Maschinen, Arbeiten an Anlagen unter Spannung oder Druck, Umgang mit Gefahrstoffen und deren Entsorgung, Tank- und Behälterreinigung sowie Höhenarbeiten an technischen Einrichtungen sind keine Leistungen der Gebäudereinigung.
In Verkehrs- und Sozialbereichen ja. Im unmittelbaren Anlagenumfeld nur bei Stillstand oder nach ausdrücklicher Freigabe des Bereichsverantwortlichen.
Die Grundausstattung stellen wir. Objektspezifische Ausrüstung, die über den Standard hinausgeht, wird vorab abgestimmt.
Über den vom Betrieb vorgegebenen Weg. Späne, Ölbindemittel und ähnliche Stoffe unterliegen betrieblichen Regelungen, die wir übernehmen, nicht ersetzen.
Hallen-, Maschinenumfeld- und Sonderpositionen ergänzen sich hier.