Fremdes Eigentum
In Kellergängen stehen Gegenstände von Mietern. Wir bewegen und entsorgen nichts ohne schriftliche Freigabe der Verwaltung.
Keller und Dachboden werden selten gereinigt, und genau deshalb sind sie beim ersten Einsatz aufwendig. Es geht dort nicht um laufende Pflege, sondern um Staubabtrag, freie Fluchtwege und einen Zustand, den man einem Interessenten zeigen kann.
Der häufigste Auslöser ist nicht Schmutz, sondern eine Begehung: Brandschutz, Verkauf, Eigentümerwechsel oder eine Beanstandung durch die Versicherung. Dann geht es zuerst um freie Gänge und erst danach um Staub.
Der zweite Auslöser ist Geruch. Muffige Kellerluft entsteht durch Feuchtigkeit, nicht durch Schmutz. Wir können den Staub entfernen, der den Geruch bindet, aber die Ursache liegt in der Lüftung und gehört in andere Hände.
Deshalb klären wir vorab, worum es geht. Eine Reinigung vor einer Brandschauverhandlung sieht anders aus als eine Reinigung vor einer Objektbesichtigung.
In Kellergängen stehen Gegenstände von Mietern. Wir bewegen und entsorgen nichts ohne schriftliche Freigabe der Verwaltung.
Sichtbarer Bewuchs an Wänden ist kein Reinigungsfall. Wir melden ihn und arbeiten nicht darüber hinweg.
Freiliegende Mineralwolle und unbekannte Altmaterialien werden nicht mechanisch bearbeitet, sondern gemeldet.
Zähler, Verteiler und Hausanschlussräume sind kein Reinigungsbereich, solange kein Fachbetrieb anwesend ist.
| Bereich | Schwerpunkt | Besonderheit |
|---|---|---|
| Kellergang | Boden, Sockel, Fluchtweg | Abgestellte Gegenstände bleiben |
| Dachboden | Staubabtrag, Bodenfläche | Trittsicherheit prüfen |
| Fahrradkeller | Boden und Abstellzonen | Räder werden nicht bewegt |
| Waschküche | Boden, Flusen, Geräteumfeld | Geräte bleiben unberührt |
| Technikvorraum | nur Bodenfläche | Technik nicht berühren |
Die Rettungsweglichte ist der Punkt, an dem eine Kellerreinigung oft scheitert: Der Gang muss über die gesamte Länge in voller Breite frei sein. Wird nur um die abgestellten Gegenstände herum gereinigt, ist die Fläche sauber, die Auflage aber weiterhin nicht erfüllt.
Wir entrümpeln nicht und entsorgen kein Lagergut ohne schriftliche Freigabe, führen keine Schimmelsanierung und keine Schädlingsbekämpfung durch, bearbeiten keine freiliegende Dämmung und betreten keine nicht trittsicheren Dachbodenbereiche. Feuchtigkeitsursachen und bauliche Mängel melden wir, beheben sie aber nicht.
Reinigung und Entrümpelung sind getrennte Leistungen. Wir stimmen den Ablauf gern ab, die Entsorgung selbst erfolgt über einen Entsorgungsfachbetrieb mit Nachweis.
Sie bleiben stehen, wir reinigen drumherum und melden den Zustand. Für eine Räumung brauchen wir eine schriftliche Freigabe der Verwaltung.
In den meisten Objekten ein- bis zweimal jährlich, häufiger nur bei Kellern mit starker Nutzung oder nach Bauarbeiten im Haus.
Nebenflächen werden meist gemeinsam mit der Betreuung des Gesamtobjekts geplant.