Publikumsbereich
Empfang, Wartezimmer, Kinderecke und Flure. Hoher Kontaktflächenanteil: Türgriffe, Tresenkante, Stuhllehnen, Spielzeugflächen.
In einer Praxis entscheidet die Reihenfolge der Räume über das Ergebnis. Wer vom Behandlungsraum in den Wartebereich wechselt, ohne Tuch und Gerät zu trennen, verteilt genau das, was entfernt werden sollte.
Wir unterscheiden drei Zonen: den Publikumsbereich mit Empfang und Wartezimmer, den Behandlungsbereich mit Untersuchungs- und Eingriffsräumen sowie den Versorgungsbereich mit Lager, Personalraum und Sanitäranlagen. Jede Zone erhält eigenes Material und eine feste Position in der Arbeitsfolge.
Gearbeitet wird vom geringer belasteten zum stärker belasteten Bereich. Der umgekehrte Weg – vom Behandlungsraum zurück in den Wartebereich – findet mit denselben Textilien nicht statt.
Diese Trennung ist die eigentliche Fachleistung – sie lässt sich nicht durch mehr Zeit ersetzen.
Empfang, Wartezimmer, Kinderecke und Flure. Hoher Kontaktflächenanteil: Türgriffe, Tresenkante, Stuhllehnen, Spielzeugflächen.
Liegen, Ablageflächen, Geräteumfeld, Waschplatz. Hier gilt der praxiseigene Hygieneplan, nicht unser Standardablauf.
Lager, Personalraum, Küche, Sanitärräume. Getrennte Ausrüstung, eigener Turnus, Abschluss des Einsatzes.
Die Gliederung folgt nicht dem Grundriss, sondern dem Hygienerisiko. Genau so gehört sie auch in den Hygieneplan.
Desinfizierend nach Ihrem Hygieneplan
Sie müssen nichts davon vollständig beauftragen. Wir streichen, ergänzen und takten einzelne Positionen unterschiedlich, bis das Verzeichnis zu Ihrem Objekt und Ihrem Budget passt. Das Ergebnis wird Vertragsbestandteil und ist damit auch die Grundlage, an der Sie uns messen.
Vier Punkte, die in Begehungen regelmäßig auffallen.
Der klassische Fehler. Ohne Bezugswechsel je Zone wird Bodenreinigung zur Verteilung.
Lichtschalter, Türdrücker, Stuhllehnen und Tresenkanten werden häufiger berührt als jede Bodenfläche, aber seltener bearbeitet.
Medizinische Geräte werden vom Praxisteam aufbereitet. Wo das nicht schriftlich steht, bleibt die Fläche im Zweifel unbearbeitet.
Ein Desinfektionsmittel, das sofort trocken gewischt wird, wirkt nicht. Die Zeit muss im Ablauf eingeplant sein.
Der Bezugswechsel ist der kleinste und zugleich wirksamste Punkt: Er entscheidet, ob die übrigen fünf Maßnahmen überhaupt Wirkung entfalten.
Maßgeblich sind die Anzahl der Behandlungsräume und das Desinfektionsniveau, nicht die reine Fläche.
| Praxisgröße | Takt und Niveau | Richtwert pro Monat |
|---|---|---|
| Einzelpraxis, 2 Behandlungsräume | dreimal wöchentlich, Zone 1 desinfizierend | ab 620 bis 850 Euro |
| Praxis mit 4 Behandlungsräumen | werktäglich, Zone 1 desinfizierend | ab 1.150 bis 1.600 Euro |
| Gemeinschaftspraxis ab 300 m² | werktäglich, alle Zonen | ab 1.900 bis 2.600 Euro |
| Zusatzgang am Nachmittag | Wartebereich und Sanitär | ab 24 bis 38 Euro je Gang |
| Polsterreinigung Wartebereich | einmalig je Sitzplatz | ab 12 Euro |
| Grundreinigung Böden | einmalig je m² | ab 3,20 Euro |
Alle Angaben sind Richtwerte netto zuzüglich Umsatzsteuer, ermittelt aus abgeschlossenen Potsdamer Objekten vergleichbarer Größe. Ein verbindlicher Preis entsteht erst nach der Begehung, weil Zuschnitt, Zugang und Zustand der Fläche den Aufwand stärker bestimmen als die Quadratmeterzahl.
Entscheidend ist nicht, ob desinfiziert wurde, sondern ob nachvollziehbar ist, womit, wie lange und in welcher Reihenfolge. Wir hinterlegen die eingesetzten Produkte mit Datenblatt und dokumentieren die vereinbarten Einwirkzeiten, damit diese Angaben bei einer Begehung vorliegen.
Die Zonentrennung folgt den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Flächendesinfektion: Arbeitsrichtung von rein nach unrein, getrennte Textilien je Zone, kein Übergreifen von Zone 3 auf Zone 1. Das ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Fehler passieren.
Eingesetzt werden feste, eingewiesene Personen mit Schweigepflichtbelehrung. In Praxisräumen ist die Einweisung keine Formalie, weil Patientenunterlagen und Behandlungsgut sichtbar sind und unberührt bleiben müssen.
Die Aufbereitung von Medizinprodukten, die Behandlung von Instrumenten, der Umgang mit Abwurfbehältern und spitzen Gegenständen sowie die Entsorgung medizinischen Abfalls bleiben beim Praxispersonal. Wir reinigen die Flächen darum herum, nicht die Produkte selbst.
Ja. Der praxiseigene Hygieneplan ist die Vorgabe; unsere Arbeitsfolge wird daran angepasst und nicht umgekehrt.
Üblicherweise nach Sprechstundenende oder vor Öffnung. Bei durchgehenden Sprechzeiten lässt sich ein Mittagsfenster für Wartebereich und Sanitärräume nutzen.
Nein. Desinfiziert wird gezielt dort, wo es der Hygieneplan vorsieht – flächendeckende Desinfektion ohne Anlass ist weder nötig noch materialschonend.
Besonders Boden- und Glasflächen in Wartebereichen werden periodisch ergänzt.