Offen liegende Unterlagen
Auf Besprechungstischen bleiben regelmäßig Mandantenakten liegen. Unsere Regel: Fläche drumherum, keine Bewegung der Unterlagen, kein Stapeln.
In einer Kanzlei ist Reinigung eine Vertrauensfrage, bevor sie eine Qualitätsfrage ist. Akten liegen offen, Besprechungsräume enthalten Mandantenunterlagen, und der Empfang prägt den ersten Eindruck vor jedem Termin.
Wechselndes Personal ist in Kanzleien ein echtes Problem: Jede neue Person müsste erneut auf Verschwiegenheit verpflichtet und eingewiesen werden. Wir setzen deshalb auf ein kleines, festes Team mit benannter Vertretung statt auf tagesaktuelle Disposition.
Alle eingesetzten Mitarbeitenden unterzeichnen eine Verschwiegenheitserklärung, die auch das Nichtlesen sichtbar liegender Unterlagen ausdrücklich umfasst. Die Namen der eingesetzten Personen sind Ihnen bekannt.
Nicht das Reinigungsergebnis ist kritisch, sondern der Umgang mit Information und Zutritt.
Auf Besprechungstischen bleiben regelmäßig Mandantenakten liegen. Unsere Regel: Fläche drumherum, keine Bewegung der Unterlagen, kein Stapeln.
Entsorgte Ausdrucke sind vertraulich. Wir leeren in verschlossene Behälter oder übergeben an Ihr Vernichtungssystem – niemals in offene Sammelsäcke.
Ein eigener Bereich mit eigener Regel. Meist genügt ein seltener, angekündigter Einsatz in Begleitung.
Mandantengespräche finden oft abends statt. Das Einsatzfenster muss diese Termine abbilden, sonst kollidieren beide Abläufe regelmäßig.
Diese Stufung hat sich bewährt, weil sie Diskretion und praktikable Abläufe verbindet.
Empfang, Wartezone, Flure, Sanitärbereiche und Teeküche – hier arbeiten wir im normalen Turnus ohne Begleitung.
Anwaltsbüros und Besprechungsräume. Zutritt ja, aber mit klarer Regel zu Unterlagen, Schränken und Ablagen.
Archiv, Serverraum, Tresorraum. Reinigung nur nach Ankündigung, in Begleitung oder durch die Kanzlei selbst.
Start erst, wenn der letzte Mandantentermin beendet ist.
Diese Räume zuerst, damit sie am Morgen sicher vorzeigbar sind.
Freie Flächen, Böden, Papierkörbe in vereinbarte Behälter.
Fenster, Licht, Alarm und dokumentierte Schlüsselrückgabe.
Personenkontinuität ist dabei kein Komfortmerkmal, sondern Teil des Schutzkonzepts – je kleiner der Kreis der zutrittsberechtigten Personen, desto einfacher bleibt die Kontrolle.
Wir sortieren, stapeln oder verlagern keine Unterlagen, bedienen keine Aktenvernichter, öffnen keine Schränke und betreten gesperrte Bereiche nicht ohne Begleitung. Auch das Annehmen von Post oder Lieferungen gehört nicht zum Leistungsumfang.
Ja. Sie erhalten die Namen des festen Teams und der benannten Vertretung. Ein kurzfristiger Wechsel ohne Ihre Kenntnis findet nicht statt.
Nach Ihrer Vorgabe: entweder Entleerung in verschlossene Sammelbehälter oder gar keine Entleerung, wenn Sie die Entsorgung selbst steuern möchten.
Ja, das ist der Regelfall. Zutritt, Alarmbedienung und Schlüsselrückgabe werden vorher schriftlich geregelt und protokolliert.
Besonders Glas- und Bodenpflege prägen den Eindruck in Empfangs- und Besprechungsbereichen.