Mähgänge nicht beziffert
Steht nur regelmäßiges Mähen im Vertrag, ist bei jeder Trockenperiode strittig, ob ein ausgefallener Gang nachgeholt wird.
Eine gewerbliche Grünanlage wird nicht gestaltet, sie wird gehalten. Das Ziel ist ein Bestand, der über Jahre gleichmäßig aussieht, keine Verkehrssicherheitsprobleme erzeugt und sich mit planbarem Aufwand pflegen lässt.
Gehölze und Hecken dürfen nicht ganzjährig geschnitten werden. Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist der starke Rückschnitt von Hecken und Gehölzen nach dem Bundesnaturschutzgesetz untersagt, erlaubt bleibt nur der schonende Form- und Pflegeschnitt.
Für die Planung heißt das: Der Hauptrückschnitt liegt im Winterhalbjahr, während der Sommer dem Formschnitt, der Rasenpflege und der Beetkontrolle gehört. Wer das umdreht, plant eine Leistung, die zum vorgesehenen Termin nicht ausgeführt werden darf.
Zusätzlich prüfen wir vor jedem Gehölzschnitt auf besetzte Nester. Findet sich eines, wird die Fläche ausgespart und der Termin verschoben.
Der Kalender ist ein Rahmen. Witterung und Bestand verschieben einzelne Termine jedes Jahr um einige Wochen.
| Zeitraum | Arbeiten | Hinweis |
|---|---|---|
| Februar bis Anfang März | Rückschnitt Gehölze und Hecken | letzte Möglichkeit vor der Schutzfrist |
| April bis Mai | Erster Schnitt, Beete räumen, Kanten | Wachstumsbeginn abwarten |
| Juni bis August | Mähen im Rhythmus, Formschnitt | bei Trockenheit höher mähen |
| September | Letzter Formschnitt, Beetpflege | Wuchs klingt ab |
| Oktober bis November | Laubaufnahme, Rückschnitt Stauden | Übergang zur Außenreinigung |
| Dezember bis Januar | Gehölzarbeiten bei Frostfreiheit | nur bei geeignetem Wetter |
Steht nur regelmäßiges Mähen im Vertrag, ist bei jeder Trockenperiode strittig, ob ein ausgefallener Gang nachgeholt wird.
Sie machen optisch den größten Unterschied und sind oft nicht enthalten. Das Ergebnis wirkt dann trotz korrektem Schnitt ungepflegt.
Fehlt eine Regelung zur Entsorgung, bleibt das Schnittgut auf der Fläche oder es entsteht eine unerwartete Zusatzrechnung.
Sie wird fast nie beauftragt, aber häufig vorausgesetzt. In Trockensommern führt das regelmäßig zu Streit über braune Rasenflächen.
Pflegeintensität ist der Begriff, der Beetflächen kalkulierbar macht: Sie beschreibt, wie oft eine Fläche kontrolliert und bearbeitet wird, und ist bei Staudenbeeten aussagekräftiger als jede Quadratmeterangabe.
Baumfällungen, Kronenpflege an hohen Bäumen, die gesetzlich vorgeschriebene Baumkontrolle, Neuanlagen, Pflanzplanung, Erdarbeiten, Bewässerungstechnik und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Auffälligkeiten an Bäumen melden wir, bewerten sie aber nicht.
Bei normalem Bestand zwölf bis sechzehn pro Saison. Wir beziffern sie im Vertrag, damit bei Trockenheit klar ist, wie verfahren wird.
Ein schonender Formschnitt ja, ein starker Rückschnitt nicht. Deshalb liegt der Hauptschnitt im Winterhalbjahr.
Ja. Laubaufnahme und Außenreinigung überschneiden sich im Herbst ohnehin und werden dann in einem Termin erledigt.
Grünpflege, Flächenreinigung und Winterdienst greifen über das Jahr ineinander.